Mitgliederversammlung
Nächster Termin: 10. März 2012, 10.30 Uhr
Gymnasium auf der Karthause, Koblenz
Die Einladungen wurden an die Vereinsvorsitzenden verschickt.

- Präsident Ulrich Klaus konnte rund 80 Vertreter aus 47 Mitgliedsvereinen begrüßen.
Präsidium genießt Vertrauen der Vereine
12.03.2011: TVR-Vorstand bestätigt
Sportmedizin und Finanzen standen im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung
Unter bewährter Führung geht der Tennisverband Rheinland in die nächsten zwei Jahre, auf der Mitgliedersammlung am 12. März 2011 wurden Präsident Ulrich Klaus und seine neun Präsidiumskollegen einstimmig wiedergewählt. Sie genießen das uneingeschränkte Vertrauen der Vereine, was der Antrag aus dem Versammlungskreis beweist, die Wahl doch en bloc durchzuführen.
Von den 412 Vereinen im TVR waren 47 in der Aula des Gymnasiums auf der Karthause in Koblenz vertreten (Verbands-Geschäftsführer Lothar Markus: „Das liegt im Rahmen“), bei denen Redebedarf aufkam, als es um die Finanzen ging – und natürlich nach Professor Billigmanns Kurzvortrag über „Präventivmedizinische Maßnahmen für Sportler“. In seinem sehr komprimierten Referat gab der angesehene Sportmediziner wertvolle Hinweise zur Vermeidung von Sportverletzungen, die meist auf vier Fehler zurückzuführen sind: einseitiges Training, falsche Technik, ungenügende Vorbereitung, überzogene Selbsteinschätzung. Die wichtigsten Gegenmaßnahmen sind ein individueller Trainingsplan, ausgiebiges warm up bzw. cool down sowie ausgewogene Ernährung (viel trinken!). Mit einer zehn bis 20minütigen Aufwärmphase wird der Körper auf Betriebstemperatur (38 bis 38,5 Grad) gebracht, was Herz-Kreislauf-System sowie Stoffwechsel anregt, Verspannungen der Muskulatur/Gelenke löst sowie für eine bessere Aufnahmefähigkeit der Sinnesorgane und damit eine erhöhte Bereitschaft zu leistungssportlicher Betätigung sorgt. Ebenso wichtig: Das Herunterfahren des Kreislaufes hinterher (Auslaufen, Massage) und Regeneration durch Flüssigkeitsaufnahme (Peter Billigmann: Frühzeitig trinken, nicht erst bei Durstgefühl). Allein durch wärmere Temperaturen steigert sich der tägliche Wasserverlust von 2,3 auf 3,3 Liter, die sich bei intensivem Sport auf 6,6 l verdoppeln.
Nachdem der Medizinprofessor den Wissensdurst der Anwesenden gestillt hatte, ging es beim Bericht von Schatzmeister Wolfgang Jung um trockene Zahlen, die allerdings aufhorchen ließen. Einführend verwies Präsident Ulrich Klaus, der zwar TC Neuwied und TC Mülheim-Kärlich für eine Steigerung um jeweils 26 Mitglieder loben konnte, insgesamt aber einen Mitgliederrückgang von drei Prozent („Wir hatten schon gehofft, der Trend sei gestoppt“) beklagen musste, auf sinkende Einnahmen durch ein Minus bei Mitgliedsbeiträgen, öffentlicher Förderung und Sponsorengeldern. Da hilft nur der Griff auf die Rücklagen, 21.600 Euro laut Etatvorschlag 2011. „Ich hoffe nicht, dass es so viel wird, aber ich musste die Summe erst mal festschreiben“, so Jung, der mahnte: „Es ist zu überlegen, wie man langfristig damit umgeht, denn es kann nicht laufend Geld aus Rücklagen entnommen werden.“ Um den Sparstrumpf zu schonen, muss also geknausert werden bei gleichzeitiger Suche nach weiteren Einnahmemöglichkeiten.
Da passte der Antrag des TC 04 Metternich, das Mannschaftsgeld für 4er-Teams um ein Drittel zu kürzen, nicht in die Landschaft. „Das würde uns 23.000 Euro im Jahr kosten“, erklärte Klaus, eine deutliche Mehrheit stimmte gegen den Antrag. Dem Dringlichkeitsantrag des HTC Bad Neuenahr, die vom Landesverband beschlossene Einführung von Turnierspielergebühren zurückzuweisen, widersprach TVRP-Sportwart Dieter Kirschenmann lange und sehr engagiert. Die Delegierten auf der Versammlung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz werden sich am 9. April in Bingen mit den Bedenken des HTC-Vorsitzenden Dr. Karl-Horst Gödtel beschäftigen, Mehrkosten würden sich negativ auf die Bereitschaft zur Turnierteilnahme auswirken.
(wä)
Präsidium des Tennisverbandes Rheinland, Präsident: Ulrich Klaus, Vizepräsident: Carl Kipp (Recht und Organisation), Schatzmeister: Wolfgang Jung, Sportwart: Hans Molitor, Jugendwart: Michael Montada, Leiter Spielbetrieb: Lothar Weber; weitere Präsidiumsmitglieder, Lehre und Ausbildung: Friedhelm Kurz, Schultennis: Anke Wardjawand, Regelkunde und Schiedsrichterwesen: Rudi Frick, Freizeit- und Breitensport: Dieter Kamptz.
Die Ehrennadel des Tennisverbandes Rheinland erhielten in Gold: Günther Becker (VfB Polch); Silber: Bernhard Nick (TC Laudert), Kurt Potthas (TC Geisig), Matthias Heuser (TC Traben-Trarbach).
Auszug aus der Satzung:
§ 7 - Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des TVR.
- Sie tagt jährlich innerhalb des 1. Kalendervierteljahres als ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und ist vom Präsidenten des TVR mindestens drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, des Geschäftsberichts des Präsidenten, Jahresberichte des Sport- und Jugendwartes einschließlich der Berichte der Präsidiumsmitglieder, des Haushaltsvoranschlages des Schatzmeisters und der vorliegenden Anträge von Präsidium und Mitgliedsvereinen einzuladen. Kassenbericht und Kassenprüfbericht werden den Mitgliedsvereinen auf der Mitgliederversammlung nachgereicht.
- Der Tagungstermin der Mitgliederversammlung soll mindestens 14 Tage vor der Delegiertenversammlung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz e. V. liegen.
- Der Tagungsort der Mitgliederversammlung (ordentliche und außerordentliche) ist in der Regel Koblenz.
- Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) hat folgende Tagespunkte zu enthalten:
• Geschäftsbericht des Präsidenten
• Jahresberichte des Sport- und Jugendwartes, des Leiters Spielbetrieb und der Präsidiumsmitglieder
• Kassenbericht des Schatzmeisters
• Bericht der Kassenprüfer · Entlastung des Präsidiums und der Kasse
• Neuwahlen des Präsidiums, der Kassenprüfer und der Mitglieder des Verbandsgerichtes, soweit diese anstehen
• Haushaltsvoranschlag
• Festsetzung der Beiträge
• Anträge und Verschiedenes
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Präsidium des TVR einzuladen, wenn das Präsidium dies mit einfacher Mehrheit beschließt oder wenn mindestens 1/5 der Mitgliedsvereine dies unter Einreichung einer schriftlichen Tagesordnung samt Begründung beim Präsidium beantragen. Auch die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt drei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung.
- Ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Antrag von mindestens 1/5 der Mitgliedsvereine einzuladen, so hat dies innerhalb einer Frist von 2 Monaten, vom Eingang des Antrages beim Präsidium an gerechnet, zu geschehen.
- Das Präsidium und jeder Mitgliedsverein hat das Recht, Anträge zur Mitgliederversammlung (ordentliche und außerordentliche) zu stellen. Diese Anträge sind bis zum 31. 12. des vorhergehenden Jahres beim Präsidium des TVR samt Begründung einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge sind unbeachtlich, es sei denn, dass die Mitgliederversammlung diese Anträge mit einfacher Stimmenmehrheit als besonders dringlich anerkennt (Dringlichkeitsanträge).
- Die Mitgliederversammlung (ordentliche und außerordentliche) ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig.
- Bei Abstimmung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit nicht in dieser Satzung eine qualifizierte Mehrheit gefordert wird Bei Wahlen entscheidet im 1. Wahlgang die absolute, im 2. Wahlgang die relative Mehrheit.
- Ergibt eine Abstimmung, bei der einfache Stimmenmehrheit entscheidet, Stimmengleichheit, so ist der Antrag abgelehnt.
- Das Stimmrecht wird durch den 1. Vorsitzenden des Mitgliedsvereins ausgeübt. Er kann ein anderes Vorstandsmitglied seines Vereins zu seiner Vertretung schriftlich bevollmächtigen.
Die Zahl der den einzelnen Mitgliedsvereinen zustehenden Stimmen regelt sich wie folgt:

14. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder haben jeweils eine Stimme.
15. Wahlen und Abstimmungen sind offen, es sei denn, daß 10 % der anwesenden Vereine geheime Abstimmung beantragen.
16. Die Mitgliederversammlung wählt nach Bedarf die Delegierten für die Delegiertenversammlung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz e. V.
17. Der Verlauf einer Mitgliederversammlung ist zu protokollieren. Die Niederschrift wird vom Präsidenten des TVR gegengezeichnet.







