KI im Verein
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ist Anfang August in Kraft getreten, daher stellt der DTB einen Leitfaden für Vereine zur Verfügung.
Seit dem 2. August 2026 gelten mit Artikel 50 der EU-KI-Verordnung neue Pflichten für KI-Anwendungen. Der Artikel regelt die Transparenz und Kennzeichnungspflicht von KI generierten Inhalten.
Das bedeutet nicht zwingend, dass alle mit KI erstellten Texte oder alle mit KI generierten Bilder gekennzeichnet werden müssen. Allerdings ist die konkrete Anwendung, der Inhalt, der Veröffentlichungszweck und die menschliche Prüfung entscheidend.
Der Deutsche Tennis Bund hat daher einen Leitfaden für Vereine erstellt. Dieser beinhaltet verständliche und praxisorientierte Beispiele und Erklärungen und soll helfen KI sinnvoll einzusetzen.
Wichtig: Der Leitfaden dient lediglich der Orientierung und ersetzt im Einzelfall keine Rechtsberatung. Bei besonders sensiblen oder unklaren Sachverhalten sollte fachlicher Rat eingeholt werden.
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